Beim Subdiakon (aus lat. „sub“ → „unterhalb“ und altgr. „διάκονος“ (diákonos) → „Diener“, „Helfer“) handelt es sich um ein liturgisches Dienstamt. Der Subdiakonat ist in der römisch-katholischen Kirche die erste der höheren Weihen und wurde seit dem 3. Jahrhundert als Vorstufe zum Priesteramt gespendet. Dahingegen zählt die Subdiakonatsweihe in den orthodoxen Kirchen zu den niederen Weihen.